Firebrand Training GmbH - Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Vorbemerkungen

Firebrand Training (Firebrand) ist der führende Anbieter für Intensivtrainings in den Bereichen IT, Projekt- und Prozessmanagement. Firebrand bietet Dienstleistungen derzeit in Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Irland, Niederlande, Belgien und Luxemburg an. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Vertragsbeziehungen zu Dienstleistern, freien Mitarbeitern und Subauftragnehmern (Vertragspartner), welche für Firebrand im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit von Firebrand tätig werden. Neben den betreffenden Vertragsbeziehungen (Vertrag, Verträge, Einzelverträge) gelten ergänzend diese allgemeinen Einkaufsbedingunen (Bedingungen). Diese Bedingungen gelten ebenso für sämtliche Tätigkeiten, welche durch Dienstleiter, Freie Mitarbeiter und/oder sonstige Subauftragnehmer für sämtliche Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen der Firebrand-Gruppe erbracht werden.

2. Einzelvertragliche Beziehungen

Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Firebrand und dem Vertragspartner gelten ergänzend diese Bedingungen. Firebrand weist in Einzelverträgen durch entsprechend Bezugnahme hierauf hin.

Grundsätzlich werden durch Firebrand Verträge in Schriftform geschlossen. Vertragsänderungen können aber bei entsprechendem Verweis auch in Textform erfolgen. Über den Einzelvertrag und diese Bedingungen hinausgehende Dokumentationen, insbesondere (aber nicht abschließend) AGB, Angebote, Preislisten und/oder Auftragsbestätigungen des Vertragspartners sind nicht verbindlich, es sei denn Firebrand hat ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.

Diese Bedingungen und etwaige Einzelverträge und oder ähnliche Rechtsbeziehungen zwischen Firebrand und dem Vertragspartner werden dem Inhalt nach nicht durch Handelsbräuche oder Stillschweigen im Rechtsverkehr begründet, beendet oder geändert.

3. Wesentlichkeit der Leistungszeit bei Trainings

Der Vertragspartner wird durch Firebrand einzelvertraglich für spezifisch angebotene Schulungszeiträume mit der Durchführung/Begleitung von Lehrgängen beauftragt. Auch wenn der Vertragspartner in der Art seiner Leistungserbringung grundsätzlich frei ist, sind die entsprechenden Kurse bereits durch Kunden von Firebrand gebucht. Die Einhaltung der entsprechend vereinbarten Leistungszeiten ist wesentlich für den Vertragszweck und eine durch den Vertragspartner zu gewährleistende Kardinalspflicht.

Sollte der Vertragspartner nicht in der Lage sein, die mit Firebrand vereinbarten Leistungen termingerecht zu erbringen, so hat er Firebrand nach den vertraglich vereinbarten Bestimmungen zu unterrichten.

Der Vertragspartner stellt Firebrand im Falle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen die entsprechend fristgerechte  Mitteilungspflicht resultieren. Hierzu gehören insbesondere (nicht abschließend) die geforderte Erstattung von Kursgebühren, Übernachtungs- und Hotelkosten der betroffenen Kursteilnehmer, sämtliche diesbezüglichen Stornokosten der Kursteilnehmer und/oder von Firebrand, Reisekosten der Kunden und etwaig durch diese geltend gemachte Schadensersatzansprüche und etwaig entgangener Gewinn von Firebrand. Der Vertragspartner kann sich insoweit nicht schadensmindernd auf die zu einem späteren Zeitpunkt neu angesetzte Durchführung eines entsprechenden Kurses berufen.

4. Leistungsinhalt

Der Vertragspartner erbringt Leistungen für Firebrand entsprechend der Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmannes. Er sichert bei Abschluss des jeweiligen Vertrags im Wege eines selbstständigen Schuldversprechens zu, dass er über die notwendige Qualifikation zur Durchführung des entsprechenden Einzelauftrags verfügt. D.h. insbesondere der Vertragspartner (bzw. sein Trainer) verfügt über die erforderlichen "Vendor"-Trainer-Akkreditierungen bzw. Zertifizierungen für die Kurse die von ihm durchgeführt werden.

Der Vertragspartner ist in der Art und Weise der zu erbringenden Leistungen frei, er hat lediglich das Schulungsmaterial von Firebrand zu verwenden und muss dessen Leistungen im konzeptionellen Rahmengerüst der Firebrand Intensiv-Trainingsmethode (insbesondere vorgegebene „Lessonplans“) zu den vereinbarten Leistungszeiten erbringen.

Der Vertragspartner hat bei Nichteinhaltung der Leistungszeit grundsätzlich keinen Anspruch auf nachträgliche Leistungserbringung.

Der Vertragspartner tritt im Rahmen der Erbringung der einzelvertraglich geschuldeten Leistungen in der Außendarstellung im Namen und für Firebrand auf. Er darf grundsätzlich während der Vertragsbeziehung zu Firebrand gegenüber Kunden nicht für weitere Eigenleistungen direkt oder mittelbar werben und/oder hierauf hinweisen.

Er haftet uneingeschränkt für sämtliche Dritte, der er sich in zugelassener und/oder nicht zugelassener Weise für die Erfüllung von Einzelverträgen bedient.

5. Veränderungen an Schulungsunterlagen

Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Firebrand Veränderungen an Schulungsmaterial von Firebrand vorzunehmen. Veränderungen in diesem Sinne sind jedoch nicht redaktionelle Aktualisierungen oder Fehlerkorrekturen.

Durch den Vertragspartner ist im Rahmen der Leistungserbringung insoweit zu gewährleisten, dass etwaige Vorgaben von Zertifizierungsstellen eingehalten und nicht abgeändert werden.

6. Preise, Zahlung

Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes im Einzelvertrag vereinbart ist, gelten alle vereinbarten Preise immer als so genannte Festpreise.

Zwischen den Parteien vereinbarte Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger Umsatzsteuern. Er wird Firebrand gegenüber eine ordnungsgemäße Rechnung erteilen, welche insbesondere (aber nicht abschließend) folgende Daten enthält: (Firmenbezeichnung, Adresse, Bankverbindung und USt-Id des Leistungserbringers, soweit vorhanden Registernummer und Registergericht, Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und ausgewiesene Umsatzsteuer. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anwendbarkeit etwaiger besonderer Umsatzsteuerverfahren („reverse charge“) selbstständig zu prüfen und seine Rechnung entsprechend zu stellen.

Sämtliche Nebenleistungen, insbesondere nach diesen Bedingungen sind in der im jeweiligen Einzelvertrag aufgeführten Vergütung enthalten.

Soweit einzelvertraglich nicht abweichend geregelt gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungszugang nach den Vorgaben dieser Bedingungen.

7. Gewährleistungen

Der Vertragspartner gewährleistet, dass

a) dieser rechtlich befugt zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist, insbesondere dessen Unternehmung steuerlich und behördlich registriert ist und er keinen Berufsausübungsverbot unterliegt;

b) dieser über die notwendige Qualifikation verfügt, um die beauftragen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen;

Im Übrigen gelten die weiteren Zusicherungen und selbstständigen Garantieversprechen dieser Bedingungen ergänzend auch als Gewährleistungserklärungen.

8. Eigentum und Schutzrechte

Alle Schulungsunterlagen, Dokumentationen, Zeichnungen, Hilfsmittel und Materialien, insbesondere aber auch Schulungs- und Lehrkonzepte, welche direkt oder mittelbar durch Firebrand Training GmbH zur Vertragserfüllung und/oder in Bezug hierauf dem Vertragspartner überlassen oder zur Verfügung gestellt werden, bleiben das ausschließliche dingliche und geistige Eigentum von Firebrand Training GmbH. Sämtliche insoweit durch den Vertragspartner im Rahmen der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen vorgenommenen, diesbezüglichen Änderungen und/oder Ergänzungen gehen mit dem Zeitpunkt der Herstellung in das dingliche und geistige Eigentum von Firebrand über.

Die Parteien sind sich insoweit darüber einig, dass sämtliche Rechte an allen Tätigkeitsergebnissen im Rahmen dieser Vereinbarung sowie alle Patent- und Gebrauchsmusterrechte, Designrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, Rechte am Knowhow sowie jegliche sonstige gewerbliche Schutzrechte (nachstehend „Schutzrechte“), die an den Tätigkeitsergebnissen bestehen, aus ihrer Nutzung entstehen und/oder in ihnen verkörpert sind, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, im Zeitpunkt ihrer Entstehung vollständig und ohne Einschränkung auf Firebrand übergehen. Der Vertragspartner überträgt insoweit alle Rechte an den Tätigkeitsergebnissen und alle etwaigen Schutzrechte zur ausschließlichen Verwendung und Nutzung auf Firebrand. Firebrand nimmt diese Übertragung hiermit an. Mit der vertraglich vereinbarten Vergütung sind insoweit alle diesbezüglichen Vergütungsansprüche abgegolten.

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche Schulungsunterlagen, Dokumentationen, Zeichnungen, Hilfsmittel und Materialien, insbesondere aber auch Schulungs- und Lehrkonzepte an Firebrand herauszugeben. Die direkte oder mittelbare Nutzung für eigene Zwecke oder zugunsten Dritter ist auch nachvertraglich ausgeschlossen und untersagt.

Der Vertragspartner sichert insoweit zu, dass er Schulungsunterlagen, Dokumentationen, Zeichnungen, Hilfsmittel und Materialien, insbesondere aber auch Schulungs- und Lehrkonzepte von Firebrand nicht für eigene Zwecke oder zugunsten Dritter modifizieren, weitergeben oder nutzen wird. 

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Firebrand eine eingetragene Marke ist. Die Verwendung der Markenbezeichnung Firebrand durch den Vertragspartner erfolgt ausschließlich im Rahmen der einzelvertraglich vorgegebenen Tätigkeiten. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Firebrand.

Ohne schriftliche Zustimmung von Firebrand wird der Vertragspartner öffentlich nicht auf den Namen von Firebrand verweisen, weder in Pressemitteilungen, in der Werbung, in Verkaufsprospekten noch auf irgendeine andere Art und Weise.

9. Haftung und Allgemeine Freistellung

Der Vertragspartner wird Firebrand im Falle des Vorsatzes und/oder der groben Fahrlässigkeit, sowie verbundene Unternehmen, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter sowie alle Kunden und Schulungsteilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen – unabhängig vom Rechtsgrund - in Bezug auf alle Klagen, gerichtliche oder amtliche Verfahren, Ansprüche, Forderungen, Schäden, Urteile, Strafen, Gebühren, Haftungen, Zinsen, Rechtsanwaltsgebühren sowie sonstigen Kosten gleich welcher Art freistellen und schadlos halten, die in irgendeiner Weise durch Tun, Unterlassungen, Fehler, Verletzung von ausdrücklichen oder stillschweigende Garantien oder Gewährleistungen, Mängeln, Verletzung einer vertraglichen Pflicht, der Nichteinhaltung von Gesetzen, unerlaubten Handlungen oder der zumindest groben Fahrlässigkeit seitens des Vertragspartners und/oder seiner Subauftragnehmer, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Die Haftung richtet sich dem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Datenschutz

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass dieser zur Ausführung der einzelvertraglich geschuldeten Leistungen Zugang zu personenbezogenen Daten von Kunden und/oder Mitarbeitern von Firebrand haben wird. Er wird insoweit sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen der DS-GVO eigenverantwortlich einhalten. Er stellte Firebrand vollumfänglich gegen sämtliche Ansprüche Dritte frei, die aus einem Verstoß gegen diese Vorgabe resultieren.

Der Vertragspartner wird bei Ende der Vertragsbeziehungen alle Dokumentationen und digitale Datensätze ordnungsgemäß und gesetzeskonform löschen bzw. vernichten, die personenbezogene Daten enthalten. Der Vertragspartner garantiert dies insoweit unter erneuter vollumfänglicher Freistellung von Firebrand für den Fall der Zuwiderhandlung.

11. Vertraulichkeit

Der Vertragspartner behandelt alle von Firebrand oder im Namen von Firebrand im Rahmen des Vertrags bekannt gegebenen Informationen als vertraulich. Dies gilt auch für solche Informationen, die der Vertragspartner für Firebrand erstellt hat. Alle ausgetauschten Informationen dienen der jeweiligen Vertragserfüllung und dürfen auch nur hierzu genutzt werden.

Dem Vertragspartner ist insbesondere während der Dauer etwaiger Vertragsverhältnisse und für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung der Vertragsverhältnisse für Kunden von Firebrand hinsichtlich der Erbringung von Schulungs- und oder Trainingsleistungen tätig, direkt oder mittelbar, zu werden oder die entsprechenden Kundendaten für Werbezwecke in Bezug auf Softwareschuldungen und –trainings jeglicher Art zu nutzen. Consultingdienstleistungen sind hingegen mit Zustimmung von Firebrand im Einzelfall erlaubt. Der diesbezügliche Kundenkreis umfasst insoweit nur die Kunden, welche der Vertragspartner im Rahmen seiner Tätigkeit geschult/betreut hat. Hierzu zählen insbesondere auch die Arbeitgeber etwaiger Schulungsteilnehmer. Firebrand stellt insoweit auf Anfrage dem Vertragspartner nach Beendigung des jeweiligen Vertrags entsprechende Informationen zur Verfügung. Dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist mit der einzelvertraglichen Vergütung abgegolten und erstreckt sich auch auf Subauftragnehmertätigkeiten und/oder abhängige Anstellungsverhältnisse für Dritte (mittelbares Wettbewerbsverbot).

12. Allgemeine Schlussbestimmungen

Der Vertragspartner ist grundsätzlich frei in der Wahl weiterer Auftraggeber. Er hat lediglich zu gewährleisten, dass die jeweils einzelvertraglich vereinbarten Pflichten in Gestalt dieser Bedingungen erfüllt werden.

Der Vertragspartner versichert, dass er die einzelvertraglich vereinbarten Tätigkeiten selbstständig erbringt, nicht Scheinselbstständiger ist und dessen Unternehmung ordnungsgemäß steuerlich und behördlich erfasst ist. Der Vertragspartner stellt Firebrand gegen sämtliche Forderungen Dritter frei, die im Falle der Unrichtigkeit der vorstehenden Versicherung gegenüber Firebrand erhoben werden könnten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich sämtlicher Forderungen, Abgaben und Steuern, die daraus resultieren könnten, dass obiger Versicherungen nicht vollständig zutreffend sind und der Vertragspartner durch Dritte insoweit als Arbeitnehmer eingestuft wird.

Der Vertragspartner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Firebrand sich keiner Nach- oder Subunternehmer und/oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bedienen, soweit Firebrand nicht schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung kann Firebrand nach billigem Ermessen verweigern.

Der Vertragspartner darf keine Rechte, Forderungen und/oder Verpflichtungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag ohne schriftliche Zustimmung von Firebrand an Dritte abtreten oder Dritte mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen beauftragen. Firebrand darf die Zustimmung nach billigem Ermessen verweigern.

Sollte Firebrand Ansprüche und Rechte aus dem jeweiligen Einzelvertrag und/oder aus diesen Bedingungen nicht oder verspätet geltend machen, so ist hierin kein Verzicht von Firebrand hinsichtlich der betreffenden Forderung bzw. des betreffenden Rechts zu sehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – gleich welcher Form – sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil etwaiger Vertragsverhältnisse auch wenn Firebrand nicht ausdrücklich der Verwendung widerspricht. Etwas anderes gilt nur im Falle der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Firebrand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder des jeweiligen Einzelvertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle wechselseitig eine alternative Bestimmung zu wählen, welche dem wirtschaftlich gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Weise so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

Durch die Beendigung von Einzelverträgen werden Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt, die ausdrücklich oder konkludent dazu geeignet und bestimmt sind, die Beendigung des Vertrags und der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien zu überdauern. Hierzu gehören insbesondere (aber nicht abschließend) Klauseln (i) zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, (ii) zur Vertraulichkeit, (iii) zur Gewährleistung und (iv) zum Datenschutz.

Sämtliche Vertragsbeziehungen und diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Fulda.

Firebrand Training GmbH
AEB, Version 1.5 Stand April 2019