Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firebrand Training GmbH.
Heinz-Meise-Straße 98
36199 Rotenburg an der Fulda

Einleitung

Die nachfolgend bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Firebrand Training GmbH gelten für alle Schulungsverträge zwischen der Firma Firebrand Training GmbH und dem Kunden und alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Sie gelten auch - soweit dem Sinn und Zweck entsprechend - für Schuldverhältnisse zwischen den Parteien, die durch die Aufnahme diesbezüglicher Vertragsverhandlungen oder ähnlicher geschäftlicher Kontakte im Sinne des § 311 Abs. 2 BGB entstehen.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von der Firma Firebrand Training GmbH ausdrücklich und in Textform bestätigt werden.

1. Begrifflichkeiten im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    • Nachfolgend bezeichnete Begriffe werden in der angegebenen Interpretation in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Firebrand Training GmbH zum Zwecke der Konkretisierung verwendet:
    • „ANMELDUNG“: Unter Anmeldung wird die verbindliche Abgabe eines Angebotes zum Vertragsabschluss mit der Firma Firebrand Training GmbH verstanden
    • „INFORMATIONSMEDIEN“: Hierunter verstehen sich alle Broschüren, Informationsträger und die Internetpräsenz von der Firma Firebrand Training GmbH
    • „KURSGEBÜHREN“: Kursgebühren enthalten sämtliche im Rahmen der jeweiligen Kursbeschreibung angebotenen Leistungen, soweit diese nicht ausdrücklich als gesondert zu zahlende Extraleistungen beschrieben sind
    • „KURSMATERIALIEN“: Hierunter sind sämtliche Unterlagen, Materialien, Daten und Informationen zusammengefasst, die im Rahmen des Kurses von der Firma Firebrand Training GmbH oder deren Mitarbeitern im Rahmen des Kurses zur Verfügung gestellt werden
    • „KURS“: Als Kurs wird die jeweilige, von der Firma Firebrand Training GmbH unter genaueren Kursbezeichnungen und Kursnummern angebotene, als Schulung angebotene Leistung verstanden. Die unterschiedlichen Leistungsangebote können den diesbezüglichen Informationsbroschüren der Firma Firebrand Training GmbH entnommen werden
    • „SCHULUNGSVERTRAG“: Das abgeschlossene oder beabsichtigte Rechtsverhältnis der Parteien im Rahmen dessen der Zugang zu den Leistungen der Firma Firebrand Training GmbH im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt wird
    • „SCHULUNGSTEILNEHMER“: Der Vertragspartner (Kunde), der im Wege der erfolgten Anmeldung beabsichtigt, Leistungen der Firma Firebrand Training GmbH nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu empfangen
    • „UNTERNEHMEN“: Firebrand Training GmbH, Heinz-Meise-Straße 98, 36199 Rotenburg an der Fulda
    • „LEISTUNGSGARANTIE“: Hierunter versteht sich das Recht des Kunden, Leistungen der Firma Firebrand Training GmbH wiederholt (nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) belegen zu dürfen

2. Kurse

    • 2.1. Alle vom Unternehmen in der jeweiligen Erscheinungsform angebotenen Leistungen werden nur im Rahmen der nachfolgend bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, sachdienliche Änderungen und Ergänzungen an Kursen ohne Vorankündigung vorzunehmen.
    • 2.2 Kurse des Unternehmens werden in der durch dessen Informationsmedien konkretisierten Form angeboten. Der Schulungsteilnehmer trägt die Verantwortung für das Vorhandensein etwaiger für den zu belegenden Kurs erforderlicher Vorkenntnisse.
    • 2.3 Über die Informationsmedien des Unternehmens hinausgehende Informationen sowie detaillierte Kursbeschreibungen etc. werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
    • 2.4 Das Unternehmen ist jederzeit und ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Art und Aufbau der Informationsmedien zu verändern, soweit dies aus Sicht des Unternehmens sachdienlich erscheint.
    • 2.5 Das Unternehmen ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Art und Aufbau der Kurse sowie die zeitliche Abfolge von Kurseinheiten und Prüfungen zu verändern, sofern dies sachdienlich oder gesetzlich erforderlich ist und die Qualität der zu erbringenden Leistung oder der zu erzielenden Qualifikation nach erfolgter Kursteilnahme nicht nachhaltig negativ beeinflusst.

3. Anmeldung und Zahlungsbedingungen

    • 3.1 Die Anmeldung zu einem vom Unternehmen angebotenen Kurs durch den Schulungsteilnehmer ist schriftlich an das Unternehmen zu richten. Mit der Anmeldung erkennt der Schulungsteilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens an. Die Kursteilnahme gilt als verbindlich zugesichert und der beabsichtigte Schulungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Ablehnungserklärung durch das Unternehmen erfolgt. Zum Nachweis über den Abschluss des Schulungsvertrages erhält der Schulungsteilnehmer eine Bestätigung des Unternehmens in Schriftform.
    • 3.2 Falls kein gegenseitiges Einverständnis bezüglich einer besonderen Abmachung oder Darlehensverhandlung zwischen Firma und Kursteilnehmer zustande gekommen ist, soll der KOMPLETTE Zahlbetrag bei einer Kursanmeldung durch den Schulungsteilnehmer beglichen werden.
    • 3.3 Bis zum Zeitpunkt des erfolgten Zahlungseingangs gem. der Ziffern 3.2 hat der Schulungsteilnehmer keinen Anspruch auf die Teilnahme am Kurs. Gleichermaßen ist das Unternehmen bis zum erfolgten Zahlungseingang nicht verpflichtet, einen Kursplatz für den Schulungsteilnehmer zu reservieren.
    • 3.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Steuern. Soweit eine vom Schulungsteilnehmer zu vertretende Rücklastschrift oder Ablehnung der Lastschrift erfolgt, sind uns die von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Mehrkosten vom Schulungsteilnehmer zu erstatten. Der Schulungsteilnehmer hat insbesondere folgende Gründe für eine Rücklastschrift zu vertreten:
      - fehlerhafte Bankangaben bei Erteilung der Einzugsermächtigung
      - fehlende Bankkontodeckung auf Seiten des Kunden und
      - Rücklastschrift des Einzahlungsbetrags durch den Schulungsteilnehmer aus Gründen, die vom Unternehmen nicht zu verantworten sind.
      Soweit eine vom Schulungsteilnehmer zu vertretende Rücklastschrift oder Ablehnung der Lastschrift erfolgt, tritt mit diesem Zeitpunkt Zahlungsverzug ohne Mahnung ein.
    • 3.5 Das Unternehmen ist berechtigt, sämtliche nicht in der Kursgebühr enthaltenen Leistungen, die der Schulungsteilnehmer in Anspruch nimmt, diesem unverzüglich in Rechnung zu stellen.
    • 3.6 Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung entsprechend der Vorgaben der Ziffern 3.1 ff. ist das Unternehmen zu jedem Zeitpunkt berechtigt, den Schulungsteilnehmer vom Kurs auszuschließen.
    • 3.7 Mit Teilnahme eines Kursteils werden sämtliche Kursgebühren in voller Höhe fällig und sind nicht erstattungsfähig, soweit nicht andere Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Klausel entgegenstehen.

4. Urheberrechte

    • 4.1 Das vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Kursmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf vom Schulungsteilnehmer nur zum Zwecke der Kursvor- und nachbereitung sowie zum persönlichen informationellen Gebrauch genutzt werden.
    • 4.2 Video- und Audioaufnahmen von Kursen sind strengstens untersagt. Kursmaterial darf ohne ausdrückliche und schriftliche Einwilligung des Unternehmens – auch in Auszügen – nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
    • 4.3 Unautorisiertes Trainingsmaterial. Kursteilnehmer sollten unbedingt darauf achten, dass unautorisierte Materialien wie zum Beispiel Übungsprüfungsfragen nicht während des Kursablaufs benutzt werden können. Kursteilnehmer können bei solch einem Zwischenfall vom Kursleiter gebeten werden, den Kurs zu verlassen. Das gilt besonders für Übungsprüfungsfragen welche vorher nicht vom Prüfungsleiter zugelassen wurden.

5. Unterbringung

    • In den nach Ziffer 3 zu zahlenden Kursgebühren ist Unterbringung des Schulungsteilnehmers während des Kurses bereits enthalten. Genauere Informationen zu Art und Umfang der Unterbringung stellt das Unternehmen auf Anfrage in gesonderten Informationsmedien zur Verfügung. Dem Schulungsteilnehmer obliegt die Einhaltung diesbezüglicher Hausordnungen, die bei Einzug bekannt gegeben werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Schulungsteilnehmer im Falle des groben Verstoßes gegen Hausordnungen oder allgemeine Anstandsrichtlinien vom Kurs auszuschließen. Im Falle des erfolgten Ausschlusses vom Kurs bestehen auf Seiten des Kursteilnehmers keine Ansprüche auf Rückzahlung der bereits geleisteten Kursgebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund.

6. Gewährleistungsumfang

    • 6.1 Das Unternehmen beschäftigt im Rahmen der angebotenen Kurse hoch qualifizierte Lehrkräfte und verwendet anerkannte Lehrmethoden. Es gewährleistet, dass der Kurs in der in den Informationsmedien dargestellten Form abgehalten wird und geeignet ist, um die in Aussicht gestellte Qualifikation bei erfolgreicher Prüfung nach Kursende zu erlangen. Obgleich der erfolgreiche Kursabschluss jedes Schulungsteilnehmers beabsichtigt ist, hängt der Erfolg jedoch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers ab und kann nicht umfassend garantiert werden.
    • 6.2 Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Unternehmens, seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
    • 6.3 Für durch Unachtsamkeit des Schulungsteilnehmers entstandene Unfälle und Verlust oder Diebstahl von zu den Kursen mitgebrachten Sach- und Wertgegenständen wird vom Unternehmen keine Haftung übernommen.
    • 6.4 Sofern Kurse wegen Krankheit der Referenten oder höherer Gewalt vom Unternehmen abgesagt werden müssen, hat der Schulungsteilnehmer keinen Anspruch auf Durchführung des Kurses. In diesem Fall kann der Schulungsteilnehmer entweder ohne Mehrkosten einen alternativen Kurs buchen oder erhält bereits gezahlte Kursgebühren per Banküberweisung zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere Ersatz entstandener Reisekosten und Entschädigung für Arbeitsausfall, sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
      Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn dem Unternehmen oder dessen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwerfbar ist, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Unternehmens oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
    • 6.5 Es wird unterstellt, dass der Schulungsteilnehmer vor Anmeldung zu einem Kurs sich vergewissert hat, dass der Kurs in der in den Informationsmedien beschriebenen Form, hinsichtlich des Kursumfangs und den zu erlangenden Qualifikationen den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen des Schulungsteilnehmers entspricht.

7. Rücktritt und Umbuchung

    • 7.1 Der Schulungsteilnehmer hat das Recht, bis 21 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Kurses von dem betreffenden Schulungsvertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsbegehren ist grundsätzlich schriftlich an das Unternehmen zu richten. Bezüglich der Fristwahrung ist der Eingang des Rücktrittsschreibens beim Unternehmen maßgeblich. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Schulungsgebühren – gegebenenfalls unter Anrechnung bereits ausgehändigter Kursunterlagen – dem Schulungsteilnehmer zurückerstattet. Das Unternehmen behält sich im Falle eines Rücktritts das Recht vor, den diesbezüglich entstehenden Verwaltungsaufwand in tatsächlich entstandener Höhe, maximal jedoch in Höhe von 300,00 € in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls aufzurechnen. Dem Schulungsteilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
    • 7.2 Nach Ablauf der unter Ziffer 7.1 bezeichneten Frist fallen für einen Rücktritt Verwaltungsgebühren in Höhe von 60% der Kursgebühren gemäß der zum Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Preisliste unabhängig von der Teilnahme an. Ein nachträglicher Rücktritt bei Nichterscheinen zum Kurs ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen fallen 100% der Kursgebühr an. Hat der Schulungsteilnehmer eine Umbuchung gemäß Ziffer 7.3 oder 7.4 durchgeführt, so ist ein Rücktritt vom Kurs nach dieser Umbuchung nicht mehr möglich.
    • 7.3 Der Schulungsteilnehmer hat einmalig das Recht, bis 21 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Kurses, diesen im Wege der Umbuchung gegen einen zukünftigen Kurs zu tauschen. Das Umbuchungsbegehren ist schriftlich an das Unternehmen zu richten. Bezüglich der Fristwahrung ist der Eingang beim Unternehmen maßgeblich. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Kursgebühren – gegebenenfalls unter Anrechnung bereits ausgehändigter Kursunterlagen – mit denen des zukünftigen Kurses verrechnet. Das Unternehmen behält sich im Falle der wiederholten Kursumbuchung das Recht vor, den diesbezüglich entstehenden Verwaltungsaufwand in tatsächlich entstandener Höhe, maximal jedoch in Höhe von 300,00 € in Rechnung zu stellen. Dem Schulungsteilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
    • 7.4 Nach Ablauf der unter Ziffer 7.3 bezeichneten Frist sind Kursumbuchungen nur gegen Verwaltungsgebühren in Höhe von 30% der Kursgebühren gemäß der zum Zeitpunkt der Umbuchung gültigen Preisliste möglich. Im Übrigen gelten die Regelungen von Ziffer 7.3.
    • 7.5 Verzichtet der Schulungsteilnehmer auf die Teilnahme an einem bereits teilweise oder vollständig bezahlten Kurs, ohne von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, so ist das Unternehmen nach Ablauf von 12 Monaten – gemessen ab dem Tag des Kursbeginns des ursprünglich gebuchten Kurses – berechtigt, bereits gezahlte Kursbeiträge ersatzlos einzubehalten. Noch nicht gezahlte Kursbeträge sind diesem Fall vom Schulungsteilnehmer zu erstatten.
    • 7.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Kurse bei Nichterreichen der ökonomisch notwendigen Mindesteilnehmerzahl ersatzlos ausfallen zu lassen oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Macht das Unternehmen von den vorbezeichneten Rechten Gebrauch, so wird der Schulungsteilnehmer zum frühest möglichen Zeitpunkt schriftlich hiervon informiert. Der Schulungsteilnehmer hat in diesem Fall das Recht, von der Kursteilnahme zurückzutreten oder einen anderen Kurs des Unternehmens zu belegen. Im Falle des Rücktritts werden dem Kursteilnehmer bereits gezahlte Kursgebühren – gegebenenfalls unter Anrechnung bereits ausgehändigter Kursunterlagen – zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers aus diesem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

8. Leistungsgarantie

    • 8.1 Sofern der Kursteilnehmer die entsprechende Prüfung zur Zertifizierung nach Abschluss des ersten Kurses nicht bestehen sollte, so ist er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Kursbesuch berechtigt den Kurs erneut zu belegen. Dies gilt für verfügbare Kursplätze/Kurse und sofern die Vertragspartei die Unterbringungsgebühren, etwaige Prüfungsgebühren und sonstige Nebenkosten oder Gebühren (falls zutreffend), die dem Kursteilnehmer entstehen oder die von der Gesellschaft in angemessener Weise erhoben werden können, selbst trägt. Wird der Kurs bzw. eine Kursversion im Zuge von Neuerungen des Kursproduktes nicht mehr angeboten, so gilt die Berechtigung zur Kurswiederholung zeitlich nur bis zum letztangebotenen Kurstermin der besuchten Produktversion.
    • 8.2 Das Unternehmen ist gleichwohl berechtigt, die erneute Kursteilnahme zu verweigern, sofern der Schulungsteilnehmer den ursprünglich gebuchten Kurs aus vom Unternehmen nicht entschuldigten Gründen nicht bestanden hat, gegen allgemeine Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Kursleitern oder anderen Schulungsteilnehmern verstoßen hat oder die nicht bestandene Abschlussprüfung nachweislich auf mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Schulungsteilnehmers beruht.
    • 8.3 Die Leistungsgarantie ist eine kostenlose Zusatzleistung des Unternehmens. Sie gilt grundsätzlich nur bei der Anmeldung zu einem öffentlichen Firebrand-Kurstermin. Sie gilt nicht für kundenspezifische Kurse/Kurstermine sowie Firmenschulungen. Eine erneute Kursbelegung gilt nur für den gleichen Kurs. Sie berechtigt nicht zu einer erneuten Teilnahme an einer neueren Version des Kurses.

9. Sonstiges

    • 9.1 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis, es sei denn das Unternehmen bestätigt die abweichende Vereinbarung in Schriftform.
    • 9.2 Sämtliche Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die vertraglichen Beziehungen der Parteien und ersetzen – soweit gesetzlich zulässig – sämtliche vorangegangenen Vereinbarungen oder Zusagen, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich und schriftlich durch das Unternehmen bestätigt.
    • 9.3 Weder die verspätete Geltendmachung von Rechten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch der Verzicht auf die Durchsetzung derer im Einzelfall stellt auf Seiten des Unternehmens eine konkludente Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Verzicht auf diese dar.
    • 9.4 Sollten einzelne der oben bezeichneten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
    • 9.5 Das Unternehmen speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Kunden in elektronischer Form. Es verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere werden die gespeicherten Daten des Schulungsteilnehmers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keinem Dritten zugänglich gemacht.
    • 9.6 Gerichtsstand für sämtliche Vertragsparteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.